Die „Plattform der Liberalen Juden der Schweiz PLJS - Plateforme des Juifs Libéraux de Suisse PJLS“ ist eine im Dezember 2003 von der Jüdischen Liberalen Gemeinde Or Chadasch Zürich (JLG) und der Communauté Israélite Libérale de Genève GIL (CILG-GIL) gegründete Interessengemeinschaft. Daraus hervorgegangen ist dergleichnamige Dachverband, der im Mai 2010 von den beiden liberalen Gemeinden gegründet wurde.
Vertretung und Wahrnehmung der jüdisch-liberalen Interessen im Dialog mit politischen und religiösen Repräsentanten aller Richtungen.
Intensivierung des innerjüdischen Verständnisses, Festigung der Beziehungen zwischen liberal denkenden Juden und deren Etablierung innerhalb der jüdischen Gesellschaft der Schweiz.
Zusammenarbeit mit Organisationen und Gremien, die sich im interreligiösen Dialog sowie gegen Rassismus, Antisemitismus und Diffamierung engagieren.
Die PLJS ist Mitglied im Verein Stolpersteine
Die jüdischen Dachverbände SIG und PLJS haben sich an der Vernehmlassung zum Verbot von Nazi-Symbolen beteiligt. Sie regen an, die offene Definition durch eine kurze und klare Liste der verbotenen Symbole zu ersetzen.
Im Dezember 2024 hat der Bundesrat das Bundesgesetz über das Verbot des öffentlichen Verwendens von nationalsozialistischen Symbolen VNSG in die Vernehmlassung geschickt. Dies nachdem das Parlament lange um verschiedene Vorstösse zu diesem Thema gerungen hat. Der SIG und die Plattform der Liberalen Juden Schweiz PLJS fordern schon lange ein solches Verbot. Denn gerade für jüdische Menschen, insbesondere für Holocaust-Überlebende und ihre Nachkommen, ist es unerträglich in der Öffentlichkeit Symbole zu sehen, welche für Antisemitismus und allgemeine Menschenverachtung und für die Ermordung von Millionen von Jüdinnen und Juden und anderer Minderheiten stehen. Dementsprechend begrüssen die beiden jüdischen Dachverbände sehr, dass der Bundesrat ein solches Gesetz einführen will, bringen jedoch in ihrer Vernehmlassungsantwort auch gewisse Änderungsvorschläge an.
SIG und PLJS setzen sich für klare und kurze Liste von verbotenen Symbolen ein Für den SIG und die PLJS ist es wichtig, dass ein Verbot von Nazi-Symbolen schnell in Kraft tritt. Ebenso wichtig ist es jedoch auch, dass dieses Gesetz politisch breit abgestützt ist. Dadurch sollen langwierige Verzögerungen verhindert und das Gesetz auch in der Bevölkerung akzeptiert werden. Der Bundesrat hat sich dafür entschieden, die Definition von nationalsozialistischen Symbolen im Gesetz offen zu formulieren. Es ist zu befürchten, dass dadurch einerseits eine Unsicherheit in der Bevölkerung entsteht, was nun genau verboten ist und was nicht. Andererseits könnte es Jahre dauern, bis bei unklaren Symbolen eine definitive Entscheidung durch das Bundesgericht getroffen wird. SIG und PLJS setzen sich deshalb dafür ein, dass in einer Verordnung zum Gesetz eine klare und kurze Liste (das Hakenkreuz, der Hitlergruss, die doppelte Sigrune der SS, der SS-Totenkopf und der gelbe «Judenstern») der verbotenen Symbole definiert wird. Dadurch wird zudem gewährleistet, dass der Bundesrat den Katalog laufend und ohne Gesetzgebungsprozess anpassen kann, falls dies durch Entwicklungen im Laufe der Zeit nötig werden würde. Weiter kann so auch eine Kontinuität zur zweiten Etappe des Gesetzes, dem Verbot von rassistischen, gewaltverherrlichenden und extremistischen Symbolen hergestellt werden. Denn dieses Gesetz wird kaum ohne eine Liste auskommen, da hier noch weniger Klarheit über die verbotenen Symbole besteht, als bei den nationalsozialistischen Symbolen.
Schnelle Umsetzung und Akzeptanz gewährleisten Durch diese Änderung wäre gewährleistet, dass das Gesetz schnell umgesetzt wird und es auch Rückhalt in der Bevölkerung geniesst. Dies wäre wohl weniger der Fall, wenn auch Symbole verboten würden, welche nur Experten und Fachhistorikern als nationalsozialistische Symbole bekannt sind. SIG und PLJS hoffen, dass ihre Anregungen berücksichtigt werden können.
© 2025 PLJS Zurich, Switzerland | Tel +41 43 322 03 14 |